DEMENTSPRECHEND WIRD VON UNS FOLGENDES GARANTIERT:
Jeder unter der Marke FILTRON® produzierte und auf den Markt eingeführte Filter ist frei von Material- und Produktionsfehlern und behält seine Parameter und Eigenschaften über den gesamten Verwendungszeitraum gemäß seiner durch die Hersteller von Motoren, Fahrzeugen und anderen Geräten vorgesehenen Bestimmung.
Wenn ein Filter der Marke FILTRON® Mängel besitzt, die während der Montage oder während seines vom Hersteller des Motors, Fahrzeugs und anderen Geräts, für welches dieser Filter bestimmt ist, vorgesehenen Verwendungszeitraum auftreten, garantieren wir den Austausch des mangelhaften Erzeugnisses gegen ein fehlerfreies Produkt.
Zusätzlich verpflichten wir uns zur Deckung der vom Kunden getragenen Kosten, die durch die aufgetretenen Umstände begründet werden. Dazu gehören die Lohnkosten und die Kosten des Austauschs der beschädigten Teile, zu deren Beschädigung es durch die mangelhafte Funktion der Filter FILTRON® gekommen ist. Das Unternehmen haftet dagegen nicht für den Verlust jeglicher potentieller Gewinne, Umsätze oder für andere Schäden außer denen, die in dieser Garantie genannt sind.
Diese Garantie umfasst dagegen nicht die Situation, in welcher der Filter falsch montiert oder entgegen der Vorgaben des Produzenten verwendet, zerstört oder in Autorennen bzw. nicht fabrikseitig modifizierten Motoren eingesetzt wurde.
Garantieansprüche
Um die Garantieansprüche geltend zu machen, ist der Kunden verpflichtet, die Garantie bei einem autorisierten Händler der Marke FILTRON® unverzüglich, jedoch spätestens binnen 30 Tagen nach der Feststellung eines Mangels, einzureichen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, das mangelbehaftete Produkt der Abteilung für Qualitätssicherung der Firma MANN+HUMMEL FT Poland Sp. z o.o. Sp. k. zwecks Vornahme entsprechender Tests und Gutachten zu überlassen. Falls notwendig ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, auf Aufforderung eines Vertreters des Firma MANN+HUMMEL FT Poland Sp. z o.o. Sp. k. den Motor, das Fahrzeug oder das Gerät bereitzustellen, die der Gegenstand der Forderung sind, um den Schadensumfang sowie die Ursache zu ermitteln.